Polizei stoppt betrunkenen Falschfahrer, der mit 190 km/h über die Autobahn raste

Die Polizei in Karlovy Vary (Karlsbad) befasst sich mit einem äußerst gefährlichen Vorfall, der sich am Samstag, den 14. Februar, in den frühen Morgenstunden auf der Autobahn D6 ereignete. Ein 66-jähriger Ausländer raste unter Alkoholeinfluss in falscher Fahrtrichtung über die Autobahn und gefährdete dabei andere Verkehrsteilnehmer massiv.

Foto: Standbild aus einem Video der Polizei der Tschechischen Republik (Policie ČR)

Details zum gesamten Fall veröffentlichte die Polizeisprecherin mjr. Mgr. Kateřina Pešková: „Am Samstag, den 14. Februar dieses Jahres, gingen kurz vor ein Uhr morgens bei der Einsatzzentrale unter der Notrufnummer 158 mehrere Meldungen über die gefährliche Fahrt eines PKW ein, der auf der Autobahn D6 in Richtung von Karlovy Vary nach Cheb (Eger) als Geisterfahrer unterwegs war. Umgehend rückten mehrere Polizeistreifen aus. Eine davon war die Streife der regionalen Verkehrspolizei der Abteilung für Straßenaufsicht, die auf dem 123. Kilometer der D6 ein Fahrzeug sichtete, das ihr aus Richtung Sokolov nach Karlovy Vary entgegenkam. Der Fahrer reagierte nicht auf wiederholte Aufforderungen zum Anhalten mittels Blaulicht, Sirene und Lichthupe und setzte seine Fahrt fort. Stellenweise erreichte er eine Geschwindigkeit von bis zu 190 km/h.“

Die Situation war kritisch, da der Fahrer andere Autos nur knapp verfehlte. Erst bei der Ausfahrt Chodov gelang es den Beamten, das Fahrzeug zu stoppen, indem sie es mit ihrem Streifenwagen blockierten. Ein anschließender Atemalkoholtest bestätigte einen Wert von 1,33 Promille.

Sprecherin Kateřina Pešková fügte zudem einen wichtigen Aufruf an die Öffentlichkeit hinzu: „Die Polizei wird auch prüfen, ob durch das Handeln des Fahrers der Straftatbestand der Gefährdung der Allgemeinheit erfüllt wurde. In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Zeugen dieser gefährlichen Fahrt sowie gefährdete Autofahrer, deren Dashcam das Ereignis aufgezeichnet haben könnte, die gebührenfreie Notrufnummer 158 anzurufen und die Videoaufnahmen vor einer möglichen Überschreibung zu sichern.“