Am Feiertag 28. Oktober bleiben große Geschäfte geschlossen

Am Montag, den 28. Oktober, dem Tag der Gründung des unabhängigen tschechoslowakischen Staates, gilt in den meisten großen Geschäften ein gesetzliches Verkaufsverbot.

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Die Tschechische Handelsinspektion (ČOI) weist darauf hin, dass dieses Verbot Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern betrifft. Wie der Pressesprecher der ČOI, František Korba, mitteilte, gilt eine Ausnahme von dieser Regel nur in Gebieten, in denen der Notstand aufgrund von Überschwemmungen verlängert wurde.

Hinweis zu den Ausnahmen (200 m²):

Das Verbot gilt nicht für den Verkauf an Bus- und Bahnhöfen, Flughäfen, in Gesundheitseinrichtungen, Apotheken sowie an Tankstellen.