Zoll beschlagnahmt Schusswaffen: Schuldner bot sie direkt im Geschäft zum Verkauf an

Einen ungewöhnlichen Fund machten die Vollstreckungsbeamten der tschechischen Zollverwaltung bei einem kürzlich durchgeführten Einsatz zur Beitreibung ausstehender Forderungen. Gegenstand der Sachpfändung waren diesmal drei Kurzwaffen, die der Schuldner in einem Fachgeschäft untergebracht hatte. Da sich der betreffende Mann derzeit in Haft befindet, erfolgte die Bestandsaufnahme der Güter direkt beim Händler, der über eine Lizenz zur Verwahrung verfügt. Sollte der Schuldner seine Verbindlichkeiten neicht begleichen, werden die Waffen im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung verwertet.

Symbolfoto

Eine Sachpfändung gegen einen Schuldner mit Steuerrückständen wurde in den vergangenen Tagen von Mitarbeitern des Zollamtes für die Region Pilsen durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden drei Kurzwaffen (Pistolen) in das Inventar aufgenommen. Die Pfändung wurde in dem Geschäft eingeleitet, in dem der Schuldner seine Waffen gelagert und gleichzeitig zum Verkauf angeboten hatte.

„Direkt beim Einsatz im Waffengeschäft stellten unsere Mitarbeiter fest, dass eine der Waffen des Schuldners bereits zuvor zu Geld gemacht worden war. Die Erlöse aus diesem Verkauf haben wir daher ebenfalls der Steuerpfändung unterzogen. Die übrigen inventarisierten Waffen haben wir in sichere Verwahrung bei dem lizenzierten Händler gegeben, der über die entsprechende Genehmigung zur Lagerung von Waffen verfügt,“ erklärte die Pressesprecherin des Zollamtes in Pilsen, Marcela Kašparová.

2x foto: Zollamt Pilsen

Der Schuldner hat weiterhin die Möglichkeit, seine Schuld zu begleichen. Sollte er dies nicht tun, werden die Waffen im Rahmen einer steuerrechtlichen Versteigerung verwertet. Der Verkaufserlös wird anschließend zur Tilgung des geschuldeten Betrags sowie der Verfahrenskosten verwendet.

Die Sachpfändung (mobiliární exekuce) stellt ein gesetzliches Verfahren dar, bei dem zum Zwecke der Beitreibung von Rückständen eine Bestandsaufnahme und anschließende Sicherstellung des beweglichen Vermögens des Schuldners erfolgt. Die Steuervollstrecker der Zollverwaltung führen vor Ort eine Inventur der beweglichen Sachen durch, die nicht von der Pfändung ausgeschlossen jsou, und können diese kennzeichnen, sicherstellen oder zur weiteren Verwertung abtransportieren. Gleichzeitig gilt jedoch, dass Gegenstände, die für die Befriedigung der Grundbedürfnisse des Schuldners und seines Haushalts oder für die Berufsausübung im gesetzlich festgelegten Umfang notwendig sind, nicht gepfändet werden dürfen.

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Wie Marcela Kašparová ergänzt: „Seit Juli 2025 haben wir in unserer Region insgesamt 194 Pfändungsbeschlüsse auf bewegliches Vermögen im Gesamtwert von fast 1.800.000 Kronen erlassen.“